Gasttaxen & Mobility Ticket

Mit der Gasttaxe werden eine ganze Reihe von Leistungen finanziert, von denen Gäste und Beherbergungsbetriebe profitieren. Der Verein St.Gallen-Bodensee Tourismus ist von der Stadt St.Gallen mit dem Vollzug des Gasttaxenreglements beauftragt.

In der Gasttaxe der Stadt St. Gallen ist zudem das Mobility Ticket inbegriffen, mit welchem der Gast freie Fahrt in den Ostwind Tarifzonen 210, 211 und 231 erhält.

Das Wichtigste im Überblick

Die Gasttaxe ist eine Gemeindesteuer, die von der jeweiligen politischen Gemeinde erhoben wird. Grundsätzlich hat jeder Gast, der in der Gemeinde gegen Entgelt übernachtet, die Gasttaxe zu entrichten. Gast ist jede Person, die in der Politischen Gemeinde St. Gallen oder in der Stadt Rorschach übernachtet und die Möglichkeit hat, das touristische Angebot zu nutzen ohne steuerrechtlichen Wohnsitz noch Wochenaufenthalt zu haben.

Die Gasttaxen werden zweckgebunden wieder in den Tourismus investiert, welcher St.Gallen-Bodensee Tourismus nachhaltig fördert betreibt und organisiert. St.Gallen-Bodensee Tourismus betreibt professionelle Informationsstellen in St. Gallen und Rorschach. Die Beratung und Informationsvermittlung auf digitalen Kanälen und persönlichem Weg stehen dabei im Zentrum. St.Gallen-Bodensee Tourismus erstellt, pflegt und entwickelt digitale Informationsplattformen weiter. Es werden Buchungsplattformen für Hotelübernachtungen und touristische Angebote bereit gestellt. Auch werden touristische Dienstleistungen entwickelt und vertrieben. Die Koordination von touristischen Angeboten in der Region und die Unterstützung touristischer Leistungserbringer gehören ebenfalls zu den Kernaufgaben von St.Gallen-Bodensee Tourismus.

  • Die Beherbergungsbetriebe der Stadt St.Gallen sind gemäss Gasttaxenreglement (sRS 6241) verpflichtet, dem Gast die Gasttaxe in Rechnung zu stellen und die eingenommenen Gasttaxen dem Verein St.Gallen-Bodensee Tourismus monatlich abzuliefern.
  • Die Stadt Rorschach erhebt ebenfalls eine Gasttaxe. Die Beherbergungsbetriebe der Stadt Rorschach sind verpflichtet, dem Gast die Gasttaxe in Rechnung zu stellen und die eingenommenen Gasttaxen dem Verein St.Gallen-Bodensee Tourismus monatlich abzuliefern. Der Ertrag der Gasttaxe wird nach Art. 16 Abs. 2 des Tourismusgesetzes zur Finanzierung der Aufgaben verwendet, die St.Gallen-Bodensee Tourismus im Auftrag der Stadt Rorschach zu Gunsten der Gäste erfüllt.
  • Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren
  • Personen, die unentgeltlich im Haushalt von Personen übernachten, die ihren Wohnsitz oder Wochenaufenthalt in der politischen Gemeinde haben
  • Besucherinnen und Besucher, die sich aus beruflichen Gründen, zur Berufsausbildung oder zum Schulbesuch für mindestens drei Wochen aufhalten
  • Personen, die sich zur Ausübung einer öffentlich-rechtlichen Dienstpflicht (z.B. Militärdienst) in der Politischen Gemeinde aufhalten
  • Patientinnen und Patienten von Spitälern, Sanatorien, Kurhäusern und ähnlichen Betrieben

Stadt St.Gallen

Hotels, hotelähnliche Unterkünfte, Kurhäuser (inkl. Mobility Ticket St.Gallen-Bodensee) CHF 4.00
Jugendherbergen, Ferienwohnungen, Zimmer, Apartments (inkl. Mobility Ticket St.Gallen-Bodensee) CHF 2.30
Gruppenunterkünfte, Camping (Zelte, Wohnwagen, Stellplätze) CHF 0.80

Stadt Rorschach

Einzeltaxen für Hotels, hotelähnliche Unterkünfte Kurhäuser CHF 2.50
Einzeltaxen für Jugendherbergen, Ferienwohnung, Gruppenunterkünfte, Zelte, Wohnwagen, Boote CHF 1.20
Pauschaltaxen für Ferienhäuser und Ferienwohnungen, pro Bett und Jahr CHF 15.00
maximal CHF 200.00
Pauschaltaxen für Wohnwagen, Mobilheime und dergleichen, pro Jahr CHF 100.00
Pauschaltaxen für Boote mit Schlagplätzen, pro Jahr CHF 60.00

Die Beherbergungsbetriebe sind meldepflichtig. Aus diesem Grund empfehlen wir, Meldescheine von Einzelpersonen ausfüllen zu lassen. Diese sollten mindestens folgende Daten der Gäste enthalten:

  • Name(n) / Vorname(n)
  • Geburtsdatum (Tag, Monat, Jahr)
  • Staatsangehörigkeit
  • Genaue Wohnadresse (Strasse, Nummer, PLZ, Ort)
  • Begleitpersonen (alle Personen sind meldepflichtig)
  • Art des Reisedokuments und Nummer (nur bei ausländischen Staatsangehörigen)
  • Ankunfts- und Abreisedatum

Gruppenlisten enthalten mindestens:

  • Name(n) / Vorname(n)
  • Geburtsdatum (Tag, Monat, Jahr)

Die Aufbewahrungspflicht dieser Daten beträgt mindestens 5 Jahre.

Für die Abrechnung der Gasttaxen braucht St.Gallen-Bodensee Tourismus die Anzahl gasttaxenpflichtiger Logiernächte.

Dazu kann das Online Formular ausgefüllt oder alternativ das offizielle Formular des Bundesamtes für Statistik (HESTA) an invoice@st.gallen-bodensee.ch gesendet werden.

Die Daten für die Gasttaxenabrechnung (Übernachtungszahlen) müssen dem Verein St.Gallen-Bodensee Tourismus - sofern nicht anders vereinbart - bis zum 5. des Folgemonats mit dem Formular gemeldet werden. Die Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen fällig.

Die Beherbergungsabgabe ist eine kantonale Steuer, die von Beherbergungsbetrieben zu entrichten ist, die Betten gegen Entgelt vermieten (nicht von Dauermietenden, die Einheimische sind).

Die Rechnungsstellung erfolgt durch die Gemeinden im Auftrag des Kantons St.Gallen. Die Beherbergungsabgabe beträgt jährlich:

a)      in Hotels und in Kurbetrieben pro Bett: CHF 40.00

b)      in Jugendherbergen pro Bett: CHF 10.00

c)       auf Zelt- und Wohnwagenplätzen pro Standplatz: CHF 40.00

d)      in Ferienhäusern und Ferienwohnungen pro Bett: CHF 30.00

e)       in Privatzimmern pro Bett: CHF 20.00

f)        in Gruppenunterkünften pro Bett: CHF 10.00

Für Anmeldungen und Fragen über die Beherbergungsabgabe, wendest du dich an die Stadtpolizei, Frau Miriam Heggli, SB Gast- und Unterhaltsgewerbe (miriam.heggli@stadt.sg.ch oder +41 71 224 60 91).

Wenn du als Beherberger dein Objekt entgeltlich zum ersten Mal an Gäste vermietest, bitten wir dich, deine Unterkunft unaufgefordert und vorgängig bei St.Gallen-Bodensee Tourismus anzumelden. Dies kannst du einfach und unkompliziert Online über das Formular erledigen.

In der Gasttaxe der Stadt St. Gallen ist auch das Mobility Ticket inbegriffen, mit dem der Gast zwischen St.Gallen und Rorschach kostenlos unterwegs ist. Ab einer Übernachtung im Beherbergungsbetrieb (ausgenommen sind Gruppenunterkünfte, Zelte, Wohnwagen) erhält der Gast freie Fahrt mit den öffentlichen Verkehrsmitteln in der Stadt St. Gallen und der angrenzenden Region. Das Mobility Ticket St. Gallen-Bodensee ist vom Anreise- bis Abreisetag in den OSTWIND-Tarifzonen 210, 211 und 231 gültig.

Als Beherbergungsbetrieb benötigst du einen PC mit Internetanschluss. Die zuständige Person von St.Gallen-Bodensee Tourismus macht dich mit der Software vertraut und informiert dich über die einzelnen Schritte zur Ausstellung der Tickets. Die Zugangsdaten für das Kartensystem erhältst du auf elektronischem Weg.

Das Ticket wird durch die Beherberger ausgestellt und dem Gast direkt per E-Mail zugestellt. Das erhaltene PDF-Dokument kann digital oder ausgedruckt in den öffentlichen Verkehrsmitteln vorgewiesen werden. Es ist auch möglich, das Mobility Ticket direkt im Wallet zu speichern. Das Mobility Ticket kann auch im Voraus zugestellt werden und ist somit bereits bei der Ankunft gültig.

Das Mobility Ticket St.Gallen-Bodensee ist bereits in den Gasttaxenabgaben inbegriffen. Es entstehen keine zusätzlichen Kosten.

Nein. Der Beherbergungsbetrieb kann jedoch für Kinder und Jugendliche von 6 bis 15.99 Jahren, die gemäss Gasttaxenreglement nicht gasttaxenpflichtig sind, aber ein Ticket für den öffentlichen Verkehr benötigen, ein Mobility Ticket St.Gallen-Bodensee ausstellen.

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