Gasttaxen und Digitales Meldewesen
Die Region St.Gallen-Bodensee positioniert sich als nachhaltige Destination mit hoher Lebensqualität. In der Stadt St.Gallen wird das digitale Meldewesen eingeführt, um Prozesse zu modernisieren und effizienter zu gestalten.
Das Wichtigste im Überblick
St.Gallen-Bodensee Tourismus hat sich für die Firma AVS Abrechnungs- und Verwaltungs-Systeme GmbH mit Sitz in Bayreuth entschieden. Als Systemanbieter für digitales Meldewesen bietet AVS eine Plattform mit Erfahrung in touristischen Lösungen.
Generell zum Meldeschein
- Erstellung des Hotelmeldescheins
- Ausstellung der Mobility-Tickets
- Abrechnung der Gasttaxen
- Self Check-In der Gäste
- Meldung der HESTA-/PASTA-Daten ans Bundesamt für Statistik
Gemäss Polizei Gesetz (Art. 52bis) sind alle Beherbergerinnen und Beherberger verpflichtet, ihre Gäste zum vollständigen Ausfüllen des Hotelmeldescheins aufzufordern.
Ausländische Gäste: Die ausgedruckten und unterschriebenen Meldescheine müssen vor Ort mindestens 5 Jahre aufbewahrt werden.
Schweizer Gäste: Die Meldescheine sind im AVS-System erfasst und bleiben dort gespeichert. Sie müssen nicht ausgedruckt werden.
Die Meldescheine müssen der Polizei auf Verlangen ausgehändigt werden. Unterschriebene Mietverträge allein genügen laut Polizeigesetz Kanton St. Gallen, Art. 52bis (Gästekontrolle) nicht.
Gästedaten werden im AVS ausschliesslich auf gesetzlichen Grundlagen erhoben und verarbeitet. Dazu zählen insbesondere:
- Meldepflicht bei gewerbsmässiger Beherbergung (AIG Art.16 & VZAE Art.18)
- Gästekontrolle (Polizeigesetz St. Gallen, Art. 52bis)
- Ticket-Zuschlag für das Mobility-Ticket (Gasttaxenreglement Stadt St. Gallen, Art. 9bis)
Die Daten bleiben Eigentum des Betriebes. Nur der Betrieb selbst darf die Daten nutzen. Die Verarbeitung erfolgt durch AVS als vertraglichem Partner auf sicheren Servern in Bayreuth unter Einhaltung der EU-Datenschutzbestimmungen.
Das AVS ersetzt nicht nur das bisherige System für die Ausstellung der Mobility-Tickets, es dient gleichzeitig als Grundlage für die Bearbeitung und Abrechnung der Gasttaxen. Damit eine korrekte Abrechnung und der Versand der Mobility-Tickets gewährleistet ist, müssen sämtliche Gäste vollständig im AVS erfasst werden.
Folgende Angaben sind zwingend zu erfassen:
Einzelpersonen:
- Name / Vorname
- Geburtsdatum
- Ankunfts- und Abreisedatum
- E-Mailadresse (für den Versand des Mobility-Tickets)
- Art des Reisedokuments und Nummer (nur bei ausländischen Staatsangehörigen)
Gruppen:
Bei Gruppen erfolgt die Meldung durch eine von der verantwortlichen Reiseleitung unterschriebenen Liste gemäss Art. 52bis Abs. 1 des Polizeigesetzes. Die Liste muss folgende Angaben enthalten:
- Name / Vorname
- Geburtsdatum
- Ankunfts- und Abreisedatum
In der Schweiz muss der Hotelmeldeschein für ausländische grundsätzlich ausgedruckt und vom Gast persönlich unterschrieben werden. Triffst du den Gast nicht persönlich, gibt es folgende Alternativen:
- Vereinbare, dass der Meldeschein bei Ankunft in der Unterkunft hinterlegt wird. So kann der Meldeschein durch den Gast unterzeichnet werden.
- Der Gast kann Online unterschreiben.
AVS-Bedienungsfragen
Melde deine Unterkunft über das Anmeldeformular an und wir senden dir den Zugang.
Ja, es wird empfohlen, das vorgegebene Passwort zu ändern. Da der Zugang zum AVS Zugriff auf Personendaten deiner Gäste ermöglicht, dient eine individuelle Passwortwahl dem Datenschutz und der Sicherheit der Gästedaten.
Fülle bitte das Anmeldeformular aus, damit wir ein neues Objekt für dich eröffnen können.
Für Beherbergende mit PMS (Gäste- und Unterkunftsverwaltungsprogramme, Hotelsoftware):
AVS bietet kostenlos über 100 Schnittstellen zu den gängigen PMS an. Du erhältst von uns rechtzeitig für die Anbindung deines PMS-Programms das «Konfigurationsdokument» zugestellt. Bitte wende dich danach umgehend an deinen Anbieter und kläre die allfällige Kostenfolge und wie du die Schnittstelle einrichten kannst ab.
Informationen zu den Schnittstellen von AVS findest du direkt bei AVS oder indem du dich an invoice@st.gallen-bodensee.ch wendest.
Für Beherbergende ohne System:
Die Meldescheindaten werden von dir direkt im AVS erfasst oder können über einen Pre-Checkin-Link vorab selbst vom Gast erfasst und von dir überprüft und allenfalls ergänzt werden. Hier entstehen für dich keine Kosten.
- Sofern du uns noch nicht mitgeteilt hast, mit welchem PMS du arbeitest, bitten wir dich, eine Mail an invoice@st.gallen-bodensee.ch zu schicken unter Angabe des PMS- und der aktuellen Version.
- St.Gallen-Bodensee Tourismus fordert bei AVS die Freischaltung des Systems an. Dies kann bis zu zwei Wochen dauern.
- St.Gallen-Bodensee Tourismus stellt dir das «Konfigurationsdokument» aus dem AVS zur Verfügung.
- Du sendest das Dokument an deinen PMS-Dienstleister weiter.
- Der PMS-Dienstleister bindet das System an.
Bei Problemen mit der Datenübergabe via Webservice bzw. beim Export der Daten, melde dich bei deinem PMS-Anbieter. Du musst sicherstellen, dass die Datenübergabe gemäss den Vorgaben der AVS GmbH bzw. der Middleware erfolgt.
Wenn du ein PMS anbindest, sollen möglichst keine Gäste direkt im AVS manuell angelegt bzw. als XML-Datei direkt ins AVS importiert werden. Dies führt zu Fehlern und doppelter Gasttaxenberechnung.
Für neue Schnittstellen wendet sich der PMS-Dienstleister an AVS unter meldeschein@avs.de.
Daten werden vom PMS ins AVS übertragen, jedoch nicht umgekehrt. Wenn Anpassungen im PMS vorgenommen werden, werden diese ins AVS übernommen. Werden Änderungen direkt im AVS vorgenommen, werden diese nicht automatisch zurück ins PMS übernommen. In diesem Fall müsste die Änderung an beiden Orten vorgenommen werden.
Ist ein PMS angebunden, sollten daher möglichst keine Gäste direkt im AVS manuell angelegt werden. Dies führt zu Fehlern und doppelter Gasttaxenberechnung.
Beispiel: Gäste reisen erst spät Abends an. Für den Tagesabschluss wird das Zimmer eingecheckt, die Daten werden für das Meldewesen automatisch ins AVS übermittelt. Am Morgen stellt man fest, dass die Gäste nicht angereist sind. Jetzt hat man die Möglichkeit, im AVS die Daten zu stornieren, damit die Gästetaxen nicht abgerechnet werden. Im PMS wird diese Änderung jedoch nicht automatisch übernommen, eine Korrekturbuchung muss dort separat vorgenommen werden.
Bei Problemen mit der Datenübergabe via Webservice, melde dich bei deinem PMS-Anbieter. Du musst sicherstellen, dass die Datenübergabe gemäss den Vorgaben der AVS GmbH bzw. der Middleware erfolgt.
Betriebe mit einem PMS und bestehender Schnittstelle zum AVS müssen sicherstellen, dass beim Erstellen des Meldescheins im betriebseigenen PMS der dafür vorgesehene Button zur Datenübergabe an das AVS aktiv betätigt wird.
Nur durch das Auslösen dieser Funktion werden die Gästedaten korrekt an das AVS übermittelt. Dies ist Voraussetzung für den Versand des Mobility-Tickets sowie für die ordnungsgemässe Verarbeitung und Abrechnung der Gasttaxen.
Die Daten der Gäste können im Meldescheinsystem bis und mit zum hinterlegten Abreisetag angepasst oder storniert werden. Wenn du nach dem Abreisetag Daten anpassen musst, melde die Änderungen bitte an invoice@st.gallen-bodensee.ch. Bündle die Anfragen und stelle diese bis spätestens dem 5. des Folgemonats per Mail zu.
Die Gasttaxe ist eine Gemeindesteuer, die von der jeweiligen politischen Gemeinde erhoben wird. Grundsätzlich hat jeder Gast, der in der Gemeinde gegen Entgelt übernachtet, die Gasttaxe zu entrichten. Gast ist jede Person, die in der Politischen Gemeinde St. Gallen oder in der Stadt Rorschach übernachtet und die Möglichkeit hat, das touristische Angebot zu nutzen ohne steuerrechtlichen Wohnsitz noch Wochenaufenthalt zu haben.
Die Gasttaxen werden zweckgebunden wieder in den Tourismus investiert, welcher St.Gallen-Bodensee Tourismus nachhaltig fördert betreibt und organisiert. St.Gallen-Bodensee Tourismus betreibt professionelle Informationsstellen in St. Gallen und Rorschach. Die Beratung und Informationsvermittlung auf digitalen Kanälen und persönlichem Weg stehen dabei im Zentrum. St.Gallen-Bodensee Tourismus erstellt, pflegt und entwickelt digitale Informationsplattformen weiter. Es werden Buchungsplattformen für Hotelübernachtungen und touristische Angebote bereit gestellt. Auch werden touristische Dienstleistungen entwickelt und vertrieben. Die Koordination von touristischen Angeboten in der Region und die Unterstützung touristischer Leistungserbringer gehören ebenfalls zu den Kernaufgaben von St.Gallen-Bodensee Tourismus.
- Die Beherbergungsbetriebe der Stadt St.Gallen sind gemäss Gasttaxenreglement (sRS 6241) verpflichtet, dem Gast die Gasttaxe in Rechnung zu stellen und die eingenommenen Gasttaxen dem Verein St.Gallen-Bodensee Tourismus monatlich abzuliefern.
- Die Stadt Rorschach erhebt ebenfalls eine Gasttaxe. Die Beherbergungsbetriebe der Stadt Rorschach sind verpflichtet, dem Gast die Gasttaxe in Rechnung zu stellen und die eingenommenen Gasttaxen dem Verein St.Gallen-Bodensee Tourismus monatlich abzuliefern. Der Ertrag der Gasttaxe wird nach Art. 16 Abs. 2 des Tourismusgesetzes zur Finanzierung der Aufgaben verwendet, die St.Gallen-Bodensee Tourismus im Auftrag der Stadt Rorschach zu Gunsten der Gäste erfüllt.
Die Gasttaxen für Airbnb Buchungen werden seit dem 14. Juli 2025 automatisch durch Airbnb eingezogen und abgerechnet. Dafür wird im AVS das Objekt mit dem Zusatz AIRBNB angewählt. AVS verrechnet dann keine Gasttaxen.
- Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren
- Personen, die unentgeltlich im Haushalt von Personen übernachten, die ihren Wohnsitz oder Wochenaufenthalt in der politischen Gemeinde haben
- Besucherinnen und Besucher, die sich aus beruflichen Gründen, zur Berufsausbildung oder zum Schulbesuch für mindestens drei Wochen aufhalten
- Personen, die sich zur Ausübung einer öffentlich-rechtlichen Dienstpflicht (z.B. Militärdienst) in der Politischen Gemeinde aufhalten
- Patientinnen und Patienten von Spitälern, Sanatorien, Kurhäusern und ähnlichen Betrieben
Stadt St.Gallen
| Hotels, hotelähnliche Unterkünfte, Kurhäuser (inkl. Mobility Ticket St.Gallen-Bodensee) | CHF 4.50 |
| Jugendherbergen, Ferienwohnungen, Zimmer, Apartments, Gruppenunterkünfte, Camping | CHF 3.50 |
Stadt Rorschach
| Einzeltaxen für Hotels, hotelähnliche Unterkünfte Kurhäuser | CHF 2.50* |
| Einzeltaxen für Jugendherbergen, Ferienwohnung, Gruppenunterkünfte, Zelte, Wohnwagen, Boote | CHF 1.20* |
| Pauschaltaxen für Ferienhäuser und Ferienwohnungen, pro Bett und Jahr | CHF 15.00 maximal CHF 200.00 |
| Pauschaltaxen für Wohnwagen, Mobilheime und dergleichen, pro Jahr | CHF 100.00 |
| Pauschaltaxen für Boote mit Schlagplätzen, pro Jahr | CHF 60.00 |
* Gäste der Stadt Rorschach erhalten das Mobility-Ticket St.Gallen-Bodensee zu denselben Konditionen wie Gäste der Stadt St. Gallen – auch wenn das aktuelle Gasttaxenreglement dies nicht ausdrücklich vorsieht. Der Aufpreis beträgt CHF 1.50 pro Logiernacht.
Die Beherbergungsabgabe ist eine kantonale Steuer, die von Beherbergungsbetrieben zu entrichten ist, die Betten gegen Entgelt vermieten (nicht von Dauermietenden, die Einheimische sind).
Die Rechnungsstellung erfolgt durch die Gemeinden im Auftrag des Kantons St.Gallen. Die Beherbergungsabgabe beträgt jährlich:
a) in Hotels und in Kurbetrieben pro Bett: CHF 40.00
b) in Jugendherbergen pro Bett: CHF 10.00
c) auf Zelt- und Wohnwagenplätzen pro Standplatz: CHF 40.00
d) in Ferienhäusern und Ferienwohnungen pro Bett: CHF 30.00
e) in Privatzimmern pro Bett: CHF 20.00
f) in Gruppenunterkünften pro Bett: CHF 10.00
Für Anmeldungen und Fragen über die Beherbergungsabgabe, wendest du dich:
- Für St.Gallen an die Stadtpolizei, Gast- und Unterhaltsgewerbe (bewilligungen@stadt.sg.ch).
- Für Rorschach an die Stadtkanzlei Rorschach (stadtkanzlei@rorschach.ch).
In der Gasttaxe der Städte St.Gallen und Rorschach ist auch das Mobility Ticket inbegriffen. Ab einer Übernachtung im Beherbergungsbetrieb erhält der Gast freie Fahrt mit den öffentlichen Verkehrsmitteln in der Stadt St.Gallen bis nach Rorschach. Das Mobility Ticket St.Gallen-Bodensee ist vom Anreise- bis Abreisetag in den OSTWIND-Tarifzonen 210, 211 und 231 gültig.
Das Ticket wird durch die Beherberger ausgestellt und dem Gast direkt per E-Mail zugestellt. Das erhaltene PDF-Dokument kann durch den Gast digital oder ausgedruckt in den öffentlichen Verkehrsmitteln vorgewiesen werden. Es ist auch möglich, das Mobility Ticket direkt im Wallet zu speichern. Das Mobility Ticket wird dem Gast im Voraus zugestellt werden und ist somit bereits am Anreisetag gültig.
Aktuell ist – auch wenn das Häkchen «Meldeschein mitdrucken» nicht gesetzt ist – der Ausdruck ohne Meldeschein nicht möglich, da aufgrund der Kosten- und Prozessoptimierung nur eine Vorlage erstellt wurde.
Das Mobility Ticket St.Gallen-Bodensee ist Bestandteil der Gasttaxe und wird durch den Gast in der Gasttaxenabgabe bezahlt. Es entstehen keine zusätzlichen Kosten für den Beherbergungsbetrieb.
Nein. Der Beherbergungsbetrieb kann jedoch für Kinder und Jugendliche von 6 bis 15.99 Jahren, die gemäss Gasttaxenreglement nicht gasttaxenpflichtig sind, aber ein Ticket für den öffentlichen Verkehr benötigen, ein Mobility Ticket St.Gallen-Bodensee ausstellen.
Für Kinder von 0 – 15.99 Jahren muss keine Gasttaxe erhoben werden. Um die Abläufe effizient zu gestalten, wurde eine einheitliche Kategorie eingerichtet.
Wenn du verhindern möchtest, dass Kindern von 0–5 Jahren ein Mobility-Ticket zugestellt wird, darf beim Versand des Mobility Tickets im System kein Haken bei „DigiCard to go“ gesetzt werden. Falls ein Kind im Alter von 0–5 Jahren dennoch ein Mobility-Ticket erhält, ist dies unproblematisch und es entstehen keine Konsequenzen.
Ja, das Mobility Ticket ist Bestandteil der Gasttaxe und ist auch bei Nichtgebrauch zu bezahlen.
Nein, für Hunde und kostenpflichtige Gegenstände muss der Gast selbst eine gültige Fahrkarte lösen.
Falls ein Gast trotz gültigem Mobility-Ticket St.Gallen-Bodensee bei einer Kontrolle eine Fahrausweispauschale oder einen Zuschlag bezahlen muss, soll er sich direkt per Mail an info@ostwind.ch wenden. Es ist möglichst genau zu beschreiben, wann und wo die Kontrolle stattgefunden hat und weshalb der Zuschlag erhoben wurde. Wichtig ist zudem, dass der Beleg über den bezahlten Zuschlag der E-Mail beigefügt wird. Nur mit diesen Angaben kann der Fall bearbeitet und geprüft werden.
In Einzelfällen kann es vorkommen, dass aus dem System versendete Mobility Ticket-E-Mails nicht erfolgreich zugestellt werden.
Häufige Gründe für fehlgeschlagene E-Mail-Zustellungen können sein:
- Falsche oder fehlerhaft eingegebene E-Mail-Adresse: Bereits ein kleiner Tippfehler auf Seiten des Gastgebers kann dazu führen, dass E-Mails ins Leere laufen. Dies ist gemäss Auswertungen seitens AVS die häufigste Fehlerquelle.
- Volles E-Mail-Postfach: Ist das Postfach des Empfängers voll, kann die Nachricht nicht angenommen werden.
- Spam-oder Junk-Filter: Die E-Mails können fälschlicherweise als Spam markiert und in den entsprechenden Ordner verschoben oder automatisch gelöscht werden. Das ist leider bei Systemmails nicht unüblich.
- Nicht mehr gültige oder deaktivierte E-Mail-Adresse
- Technische Probleme oder Einstellungen beim E-Mail-Anbieter
- Spamfilter, Virenscanner und Sicherheitseinstellungen in Unternehmensnetzwerken oder auf Smartphones
- Blockierung der Absenderadresse oder Domain
Wichtiger Hinweis: Auf die genannten Umstände haben wir und auch AVS leider keinen Einfluss. Die technische Verantwortung für den Empfang von E-Mails liegt beim Empfänger – wir können daher keine Haftung für nicht zugestellte Nachrichten übernehmen. Da der Versand des Mobility Tickets über mobility-ticket-st-gallen-bodensee@mail.tourist-digicard.ch erfolgt, erhältst du auch keine Fehlermeldung.
Was kannst du tun?
- E-Mail Adressen nach Richtigkeit prüfen.
- Wenn der Gast sich meldet, dass er die E-Mail nicht erhalten hat, darauf hinweisen, im Spam zu prüfen.
- Im AVS-Meldescheinsystem oder in deinem PMS-System nochmals auf den Versand-Button klicken.
- Hat der Gast seine E-Mailadresse auch bei den Begleitpersonen angegeben? Dann erhält er die E-Mail pro Person und nicht nur eine mit allen Pässen.
- Falls die E-Mail immer noch nicht ankommt, PDF downloaden und dem Gast manuell aus eigenem Mailprogramm zusenden. Er kann dann das PDF nutzen.
Einige Buchungssysteme wie zum Beispiel booking.com oder Airbnb arbeiten mit verschlüsselten oder anonymisierten Kommunikations-E-Mail-Adressen. Damit das Mobility-Ticket dem Gast korrekt zugestellt werden kann, muss die Absenderadresse mobility-ticket-st-gallen-bodensee@mail.tourist-digicard.ch einmalig im Extranet des jeweiligen Buchungssystems als verifizierte bzw. vertrauenswürdige E-Mail-Adresse hinterlegt werden. Durch diese Hinterlegung wird sichergestellt, dass das System die E-Mail mit dem Mobility-Ticket als legitime Nachricht erkennt und ordnungsgemäss an den Gast weiterleitet.
Booking.com: Im Booking.com-Extranet (admin.booking.com) unter Unterkunft als Kommunikationspräferenz oder im Bereich Sicherheitseinstellungen verifizieren.