Gasttaxen

Die Gasttaxe dient zur Finanzierung einer ganzen Palette von Leistungen, von denen die Gäste profitieren. Für die touristische Vermarktung der Region St.Gallen und für den Vollzug des Gasttaxenreglements der Stadt St.Gallen ist der Verein St.Gallen-Bodensee Tourismus verantwortlich.

Beherberger der Stadt St.Gallen sind verpflichtet gemäss Gasttaxenreglement (sRS 6241) dem Gast die Gasttaxe in Rechnung zu stellen und die bezogenen Gasttaxen an den Verein St.Gallen-Bodensee Tourismus zu entrichten. Die Stadt Rorschach erhebt ebenfalls eine Gasttaxe. Der Ertrag der Gasttaxe wird nach Art. 16 Abs. 2 des Tourismusgesetzes zur Finanzierung der Aufgaben verwendet, die St.Gallen-Bodensee Tourismus im Auftrag der Stadt Rorschach zu Gunsten der Gäste erfüllt.

Folgende Städte und Gemeinden besitzen ein gültiges Tourismusreglement:

Stadt St.Gallen

Beherberger der Stadt St.Gallen sind verpflichtet gemäss Gasttaxenreglement (sRS 624.1) dem Gast die Gasttaxe in Rechnung zu stellen und die bezogenen Gasttaxen an den Verein St.Gallen-Bodensee Tourismus zu entrichten. Mit der Überarbeitung des Gasttaxenreglements vom 16. Mai 2017 (Art. 9 Abs. 1 lit b), sind auch Anbieter über Plattformen wie bspw. Airbnb, dem Gasttaxenreglement unterstellt und abgabepflichtig.

Gasttaxenreglement der Stadt St.Gallen vom 23. April 2002

Reglement zum Vollzug des Gasttaxenreglements vom 2. Juli 2002

Zuletzt aktualisiert am 19.10.2021 von .

Stadt Rorschach
Gemeinde Thal
Gemeinde Degersheim

Zuletzt aktualisiert am 19.10.2021 von .

Kanton St.Gallen

Zuletzt aktualisiert am 19.10.2021 von .

Monatliche Gasttaxenmeldung

Ihre Ansprechperson

Bei Fragen zur Gasttaxenabgabe sind wir sehr gerne für Sie erreichbar. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

Joelle Weyermann
Finanzen & Personal

+41 71 227 37 22